Mit sinkenden Infektionszahlen setzt Handwerk auf klare Regeln für BetriebePraktikables Regelwerk statt Regel-Wirrwarr
Mit den kontinuierlich sinkenden Infektionszahlen im Kammerbezirk Erfurt setzt das Handwerk auf deutliche Lockerungen für die rund 14.000 Handwerksbetriebe in Nord- und Mittelthüringen. „Die Betriebe haben unter den monatelangen Einschränkungen gelitten und einen großen Anteil im Kampf gegen die Corona-Pandemie beigetragen. Jetzt, wo die dritte Welle gebrochen scheint, müssen sie weitestgehend wieder zurück zur Normalität finden. Ohne die Erfolge zu gefährden, brauchen sie möglichst viele Freiheiten in ihrem wirtschaftlichen Alltag“, sagt der Präsident der Handwerkskammer Erfurt, Stefan Lobenstein.
Bessere Planbarkeit
Der Kammerpräsident warnt vor einem Flickenteppich in den nächsten Wochen und Monaten. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100, regelt die bis zum 30. Juni gültige Bundesnotbremse die Einschränkungen. Liegt sie stabil unter 100, greift die Thüringer Landesverordnung. Die neue Thüringer Verordnung wird derzeit erarbeitet und soll ab 2. Juni gelten. „Sie sollte in keinem Fall schärfere Regeln als die Bundesnotbremse enthalten, sondern ein klares, praktikables Regelwerk sein, das unseren Betrieben unbürokratisch Handlungsspielräume ermöglicht. Ein Regel-Wirrwarr muss unbedingt vermieden werden“, fordert Stefan Lobenstein.
Nachbesserung brauche es bei den aktuell in der Bundesnotbremse geregelten Fristen für die Unter- bzw. Überschreitung der Inzidenzwerte. „Sie sind zu kurz gegriffen und stellen das unternehmerische Handeln vor erhebliche Probleme. Wir schlagen sowohl bei der Unter- als auch bei der Überschreitung eine Frist von 5 + 2 Tagen vor, so dass eine bessere Planbarkeit ermöglicht wird, sollte es zu Schließungen kommen“, sagt Lobenstein.
Bäckereien und Fleischereien
Für Bäckereien und Fleischereien mit angeschlossenen Cafés oder Imbissbereichen hofft die Handwerkskammer Erfurt auf deutliche Verbesserungen. „Die Betriebe sind seit 15 Monaten stark in ihrer Wirtschaftlichkeit eingeschränkt und brauchen eine vernünftige Perspektive. Unter einer Inzidenz von 100 muss unter Einhaltung der Hygienekonzepte sowohl die Außen- als auch Innengastronomie möglich sein. “, sagt Stefan Lobenstein.
Körpernahe Dienstleistungen
Daneben plädiert das Handwerk für die Öffnung aller körpernahen Dienstleistungen. Unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes müssten neben den Friseuren und Fußpflegern auch die Kosmetiksalons und Nagelstudios wieder ihrer gewohnten Arbeit nachgehen können. „Je weiter die Infektionszahlen sinken, desto mehr Erleichterungen für Mitarbeiter und Kunden braucht es. Hier sind Antworten auf viele Detailfragen gefragt, etwa ob die Maskenpflicht für vollständig geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen im Behandlungsbereich entfallen soll“, so Lobenstein.
Spezialmärkte und Messen
Außerdem fordert die Handwerkskammer Erfurt, Spezialmärkte wieder zuzulassen. „Für die Kunsthandwerker, die sehr hart von der Krise getroffen sind, sind sie überlebenswichtig. Es gibt keinen Grund, warum sie nicht an frischer Luft durchgeführt werden können“, betont Stefan Lobenstein. Genauso sollten Messen, etwa zur Berufsorientierung, wieder stattfinden können und nicht mit anderen Veranstaltungsformaten gleichgesetzt werden. „Anders als zum Beispiel bei Konzerten ist die Steuerung von Menschengruppen auf Messen besser organisierbar“, sagt der Kammerpräsident. Ab einer Inzidenz unter 100 solle gleiches auch für Veranstaltungen wie zum Beispiel Gesellenfreisprechungen oder Innungstreffen gelten.