Nord- und Mittelthüringer Handwerk setzt sich für eine ganzheitliche Energiewende ein
14. September 2023
Die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) markiert einen ersten Schritt auf dem Weg zu mehr Planungssicherheit für die regionalen Handwerksbetriebe und deren geschätzte Kunden. In den letzten Monaten war es für viele Betriebe aus dem SHK-Bereich äußerst herausfordernd, ihre Kunden seriös zum Heizungstausch zu beraten. Es bestand eine Vielzahl von offenen Fragen. „Mit der Verabschiedung der Reform gibt es jetzt endlich Klarheit darüber, welche Heizungssysteme zu welchen Zeitpunkten und in welchen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben sind. Zudem setzt das Gesetz nicht mehr einseitig auf die Technologie der Wärmepumpe. Auf das Drängen des Handwerks wurden weitere Technologien aufgenommen, etwa das Heizen mit Holzpellets“, so Thomas Malcherek, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt.
Viele offene Fragen auf dem Weg zur Energiewende
Trotz dieser ersten wichtigen Etappe müssen zahlreiche Herausforderungen bewältigt werden: „Das Wärmeplanungsgesetz, das die Grundlage für das GEG bildet, lässt weiterhin viele Fragen offen. Die Politik muss für einen fairen, mittelstandsgerechten Wettbewerb sorgen, was die Vielfalt der Anbieter und tragbare Kosten einschließt. Der offene Zugang zu den Energie-Dienstleistungsmärkten ist unerlässlich, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern – insbesondere für Handwerksbetriebe, die dezentrale Versorgungslösungen anbieten oder unterstützen“, fasst Thomas Malcherek die Reaktionen aus dem Kammerbezirk zusammen.
Schlüssige, widerspruchsfreie Fördersystematik benötigt
Auch im Hinblick auf die Förderkulisse habe die Politik, so der Hauptgeschäftsführer, eine Zwischenetappe erreicht: „Es gibt bisher nur Eckpunkte für die Fördersystematik. Um die notwendigen Investitionsanreize für kleine und mittlere Handwerksbetriebe zu setzen, muss die gesamte Förderkulisse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), einschließlich des Bereichs Wärme und Heizung, schlüssig, konsistent und widerspruchsfrei gestaltet sein.“ Dies erfordert die konsequente Umsetzung des Grundsatzes „Gebäude als System". Sowohl im Ordnungsrecht als auch in der Förder-systematik. Aus Sicht des Handwerks müssen daher die Beratungen zu den weiteren Fördermaßnahmen zügig aufgenommen werden, da die Baukonjunktur dringend Impulse benötigt, insbesondere im Hinblick auf wohnungsbaupolitische Ziele.
Vor dem Hintergrund der Verunsicherungen und Turbulenzen während des GEG-Gesetzgebungsprozesses appelliert das Nord- und Mittelthüringer Handwerk an die Politik, die praktische Expertise des SHK-Handwerks von Anfang an in die anstehenden gesetzlichen Regelungen zur Wärmeplanung und Förderkulisse einzubeziehen. „Nur so können unsere Handwerkerinnen und Handwerker eine Umsetzung vor Ort und damit ihren Beitrag zur Energiewende leisten“, sagt Thomas Malcherek.