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Neuer Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben sich auf einen neuen bundesweiten Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks geeinigt. Er gilt ab August und sieht für Auszubildende steigende Vergütungen vor.

Für den Tarifvertrag wird nun gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. bittet, dies bei Lehrvertragsabschlüssen im Bäckerhandwerk ab 01.08.2023 zu beachten.

Im Ergebnis wurde damit eine Einigung auf folgende Eckpunkte eines Neuabschlusses erreicht: Zum Beitrag des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.