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Ergebnisse der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder "Härtefallhilfen"

09. Dezember 2022

Am 08. Dezember 2022 fand eine Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder statt, in der sich Bund und Länder auch auf flankierende Härtefallhilfen für besonders von den gestiegenen Energiekosten betroffenen Betriebe geeinigt haben. Dieser Beschluss ist als Anlage beigefügt. Die wichtigsten Punkte sind:

Ausgestaltung und weiteres Vorgehen bei den Härtefallhilfen

  • Der Bund stellt den Ländern über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF eine Milliarde Euro „für eine Härtefallregelung für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), die trotz der Soforthilfe im Dezember 2022 und der Strom- und Gaspreisbremse 2023/2024 des Bundes bis zum Ende der Laufzeit der Strom- und Gaspreisbremse im April 2024 im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Strom und Gas betroffen sind“, zur Verfügung.
  • Für die Aufteilung der eine Milliarde Euro Bundeszuschuss an die Länder gilt der Königsteiner Schlüssel. Auf dessen Grundlage leistet der Bund Abschlagszahlungen an die Länder.
  • Die Einzelheiten der Härtefallhilfen werden von den Ländern festgelegt, wobei zur Orientierung die durch die Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz vom 25. November 2022 beschlossenen Eckpunkte dienen sollen.
  • Wesentlich ist, dass die Härtefallhilfen allen Unternehmen und Betrieben offenstehen müssen, welche die übrigen Bedingungen erfüllen. Die KMU-Abgrenzung im Sinne der EU-Definition (max. 249 Mitarbeiter) wird in diesem Kontext den Betrieben des Handwerks nicht gerecht, da die Energieintensität sowie die Betroffenheit von den Energiekosten und nicht die Betriebsgröße im Fokus für die Härtefallhilfen stehen sollte.
  • Zudem ist es wichtig, dass bei der Wahl des Vergleichszeitraums beachtet wird, dass das Jahr 2021 ein „Corona-Jahr“ war, weshalb betroffene Betriebe ihren Energieverbrauch und ihre Energiekosten nach Möglichkeit gesenkt hatten. Dieses muss berücksichtigt werden.
  • Die Länder wollen zudem auch Härtefallhilfen für energieintensive Betriebe ins Auge fassen, welche andere Energieträger (z. B. Öl und Holzpellets) nutzen.
  • Der Bund machte zudem die Zusage, zur schnelleren und kostengünstigeren Inbetriebnahme der Bewilligungs- bzw. Antragsportale der Länder die unentgeltliche Nachnutzung der entwickelten Komponenten der vom Bund finanzierten Corona-Antragsplattformen zu ermöglichen, soweit der Bund daran die Rechte hält.

Die getroffenen Vereinbarungen zu den Härtefallhilfen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bei ihrer Konferenz mit dem Bundeskanzler gehen für die energieintensiven Handwerksbetriebe in die richtige Richtung. Nun kommt es aber darauf an, die Details aus-zuarbeiten und die Umsetzung zügig vorzunehmen, damit mögliche Liquiditätsengpässe im Januar und Februar bei energieintensiven Betrieben verhindert werden können.