Die E-Rechnung wird 2025 für alle Unternehmen zur Pflicht

Anforderungen | Termine | Übergangsregeln und -fristen

Ab dem 1. Januar 2025 kommt für alle Unternehmen im B2B-Zahlungsverkehr (Umsätze zwischen Unternehmen) der verpflichtende Einsatz der Elektronischen Rechnung. Der Gesetzgeber versteht unter einer E-Rechnung eine Rechnung welche die europäische Norm EN 16931 erfüllt. Die beiden Formate ZUGFeRD und XRechnung erfüllen die Anforderungen dieser Norm.

Für die Einführung der E-Rechnungspflicht gelten folgende Übergangsregeln:

  • Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und revisionssicher archivieren zu können. Der Vorrang der Papierrechnung entfällt.
  • Papierrechnungen dürfen bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin versendet werden.
  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich müssen ab dem 1. Januar 2027 in der Lage sein E-Rechnungen zu versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro dürfen noch bis zum 31. Dezember 2027 Rechnungen in sonstiger Form (Papier, PDF usw.) ausstellen dürfen.
  • Die E-Rechnungspflicht soll nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise gelten.

Um diese Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen zu können müssen im Unternehmen die entsprechenden Bedingungen dazu vorhanden sein. Im Einsatz befindliche ERP-Systeme müssen, sofern noch nicht vorhanden, um die Schnittstellen der E-Rechnungsformate erweitert werden. Um der Anforderung der revisionssicheren Archivierung von Elektronischen Rechnungen gerecht zu werden, muss hier eine entsprechende Anwendung zum Einsatz kommen. Dies können verschiedene Lösungen, wie z.B. ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) sein.

Zu diesem Thema – Elektronische Rechnungen, empfangen verarbeiten und archivieren – wird die Technologie Transfer Stelle eine zweiteilige Onlineseminarreihe durchführen. Geplant sind für dieses Jahr drei Veranstaltungsreihen mit identischem Inhalt an folgenden Terminen:

27. und 29. August, 10. und 12. September sowie der 22. und 24. Oktober 2024.

Selbstverständlich stehen die Berater für Innovation und Technologie der Technologie Transferstelle der HWK Erfurt unseren Mitgliedern für Fragen zur Verfügung.



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Thomas Kessel

Berater für Innovation und Technologie, Digitalisierungsberatung

Fischmarkt 13

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