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Bekanntmachung: Überarbeitung und Neufassung der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Erfurt 2024

Die Handwerkskammer Erfurt  beabsichtigt, Ihre Sachverständigenordnung zu aktualisieren. Diese Vorschrift regelt die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Für interessierte Kreise besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Hiermit veröffentlicht die Handwerkskammer Erfurt  gemäß § 106 Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) den Text der bisherigen Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Erfurt und stellt diesem die geplanten Änderungen in Form einer Synopse gegenüber. Es besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme für zwei Wochen bis zum 27. September 2024. Die Vollversammlung der Handwerkskammer Erfurt wird sich mit der geplanten Änderung der Sachverständigenordnung in einer Sitzung im 18. Oktober 2024 befassen. Wenn Sie Anmerkungen hierzu haben, können Sie sich in jeder Form äußern, gerne aber auch unter recht@hwk-erfurt.de.

 Anlage:



Die Sachverständigenordnung und die vorgesehenen Änderungen erfüllen die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen und der im Handwerksrecht ergangenen Umsetzungsregelung des § 106 Abs. 3 – 5 HwO i.V.m. Anlage E zur Handwerksordnung. Sofern die Regelungen der Sachverständigenordnung einen Bezug zur Berufsreglementierung im Sinne des Europäischen Gemeinschaftsrechts aufweisen, respektieren sie das Diskriminierungsverbot, sind durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigt und genügen den gemeinschaftsrechtlichen Prüfkriterien der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie.